Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. ALLGEMEINES
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der ZIB Service GmbH als Auftragnehmer.
Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von der ZIB Service GmbH schriftlich bestätigt werden.

2. ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS
Unsere Angebote sind hinsichtlich der Preise, Menge, Liefermöglichkeit und Nebenleistung freibleibend. Technische Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Der Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen wird allein durch unsere Auftragsbestätigung festgelegt.

3. ABNAHME UND LEISTUNGSUMFANG
Der Auftraggeber ist verpflichtet, gelieferte Ware unmittelbar nach Erhalt auf Fehler zu testen und abzunehmen. Die Abnahme gilt spätestens als erfolgt, wenn der Auftraggeber innerhalb von 8 Tagen nach Installation oder Übergabe der Ware keine Beanstandungen erhoben hat.
Die Schulung und Einarbeitung des Auftraggebers oder seiner Bedienkräfte in die gelieferte Software gehört nicht zum Leistungsumfang und wird gesondert berechnet. Der Auftraggeber ist für die ordnungsgemäße Installation gelieferter Software selbst verantwortlich.
Die ZIB Service GmbH ist berechtigt, mit von ihr zur erbringenden Leistungen Dritte zu beauftragen und durchführen zu lassen.
Die ZIB Service GmbH ist zu Teillieferungen und Leistungen jederzeit berechtigt.

4. PREISE
Unsere Preise sind grundsätzlich die in unserer schriftlichen Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der zur Zeit der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer.
Unsere Preise gelten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ab Versandstätte ausschließlich Verpackung, Fracht oder Vorfracht. Verpackungs- und Versankosten trägt der Auftraggeber. Die ZIB Service GmbH ist an die angegebenen Preise nicht gebunden, wenn eine längere Lieferfrist als 2 Monate ab unserer schriftlichen Auftragsbestätigung vereinbart ist, in diesem Fall werden die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet.

5. LIEFERFRIST
Bei Überschreitung der Lieferfrist ist der Auftraggeber zur Setzung einer angemessenen Nachfrist, mindestens jedoch von acht Wochen, berechtigt.
Ersatzansprüche des Auftragsgebers wegen Lieferverzug oder Unmöglichkeit sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich, oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Unvorhergesehene Ereignisse und Fälle höherer Gewalt (wie z.B. Betriesstörungen, Rohstoffmangel,
Verkehrstörungen, behördliche Verfügungen, Änderungen des Währungsverhältnisses, Arbeitskämpfe etc., sowie die Nichtbelieferung durch Vorlieferanten) befreien die ZIB Service GmbH für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der weiteren Ausführung des Auftrages. Bei Lieferverzug von Lieferanten verlängert sich die Lieferfrist der ZIB Service GmbH entsprechend.
Bei Lieferunmöglichkeit von Vorlieferanten ist ZIB Service GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche kann der Kunde daraus nicht herleiten, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

6. GEFAHRÜBERGÄNGE UND GEWÄHRLEISTUNG
Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Personen übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Auftragnehmers verlassen hat. Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Auftraggebers, auch im Falle frachtfreier Lieferung. Der Abschluss einer Transportversicherung bleibt dem Auftraggeber überlassen. Die Gewährleistung beginnt mit der Auslieferung.
Bei der Erstellung von Individualsoftware beginnt die Gewährleistung mit der Abnahme gem. Ziff. 3. Werden Veränderungen vom Auftraggeber oder von dritter Seite an der Software vorgenommen,so erlischt jede Gewährleistung. Für Mängel die durch natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Bedienung bzw. außergewöhnlichen Betriebsbedingungen entstehen, trifft die ZIB Service GmbH keine Gewährleistungspflicht.
Beanstandungen der Ware oder Leistungen von ZIB Service GmbH müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Empfang schriftlich vorgebracht werden. Nachweislich verborgene Mängel müssen sofort nach Entdeckung schriftlich angezeigt werden.
Werden Mängel nicht rechtzeitig angezeigt, gilt die Ware als abgenommen. Damit erlöschen alle Gewährleistungsrechte des Auftraggebers.
Für die Durchführung von Gewährleistungsarbeiten hat der Auftraggeber der ZIB Service GmbH ausreichend Zeit zu gewähren.Erst wenn die Durchführung von Nachbesserungsarbeiten Nach angemessener Frist fehlgeschlagen ist, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütungen oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar. Gewährleistungsarbeiten werden innerhalb der üblichen Arbeitszeit durchgeführt.

7. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit oder Verzug der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschuldung bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die ZIB Service GmbH als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen,soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln Vorliegt oder der Schaden auf dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruht. ZIB Service GmbH haftet insbesondere nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden.
Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner Datenbestände selbst verantwortlich.
Eine Haftung für den Verlust von Daten ist ausgeschlossen, soweit der Datenverlust nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen von der ZIB Service GmbH verursacht wurde.
Etwaige Schadensersatzansprüche werden der Höhe nach auf diejenigen Schäden begrenzt, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluß der Auftragnehmer vernünftigerweise rechnen musste, jedoch höchstens auf den dreifachen Betrag des Auftragswertes in einem Schadensfall.

8. ZAHLUNG
Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von der ZIB Service GmbH sofort bar oder per Verrechnungsscheck ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug ist die ZIB Service GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 3% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr zu berechnen.
Die Aufrechnung ist nur mit von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenanforderungen zulässig. Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Käufer wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist in jedem Fall ausgeschlossen.

9. EIGENTUMSVORBEHALT
Sämtliche von der ZIB Service GmbH gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung und Ausgleich sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ihr Eigentum. Dies gilt auch für bedingte Forderungen.
Zugriffe Dritter auf die im Eigentum oder Miteigentum von der ZIB Service GmbH stehenden Waren sind vom Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. Durch solche Eingriffe entstehende Investitionskosten trägt der Auftraggeber.
Die aus Weiterverkauf oder sonstigem Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Auftraggeber bereits sicherheitshalber in vollem Umfang an die ZIB Service GmbH ab. Die ZIB Service GmbH ermächtigt den Auftraggeber widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für ihre Rechungen und in ihrem Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann widerruflich werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichungen nicht ordnungsgemäß
nachkommt.

10. RÜCKTRITT
Treten wesentliche Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit begründen, ist die ZIB Service GmbH berechtigt, ihre Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten und dem Auftraggebereine angemessene Frist für die Leistung von Vorauszahlungen oder die Stellung von Sicherheiten zu setzen.
Nach fruchtlosem Fristablauf ist die ZIB Service GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme bestellter Ware in Verzug, ist die ZIB Service GmbH nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangt die ZIB Service GmbH Schadensersatz, so beträgt dieser 15% des Auftragswertes. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die ZIB Service GmbH einen höheren oder der Auftraggeber einen geringeren Schaden nachweist.

11. SCHUTZRECHTE
Die Lieferung von lizenzrechtlicher Software erfolgt gemäß gesondert abzuschließender Vereinbarung unter den dort genannten Bedingungen.
Alle gegenwärtigen und zukünftigen urheberechtlichen und/oder gewerblichen Schutzrechte an dem von ZIB verkauften Programmen und an allen daraus abgeleiteten Programmen,Programmteilen oder in diesem Zusammenhang erstellten Unterlagen,auch an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Angebotsunterlagen, verbleiben bei der ZIB Service GmbH.
Der Auftraggeber haftet die ZIB Service GmbH gegenüber für alle Schäden, die sich aus der Verletzung vorgenannter Verpflichtung ergeben. In jedem Verletzungsfall kann die ZIB Service GmbH – unbeschadet weitergehender Schadensersatzansprüche – eine Vertragstrafe in Höhe des Zehnfachen des Kaufpreises für das entsprechende Gesamtprogramm geltend machen,ohne daß ein entstandener Schaden durch die ZIB Service GmbH im einzelnen nachgewiesen werden muß.
Macht die ZIB Service GmbH neben der Vertragsstrafe Schadensersatzansprüche geltend, so wird die erwirkte Vertragsstrafe auf die Schadensersatzforderung angerechnet.
Sämtlich von der ZIB Service GmbH gefertigten Programme, Software und Handbücher sind urheberrechtlich geschützt. Die Einräumung irgendeines Nutzungsrechtes bedarf der besonderen Genehmigung von der ZIB Service GmbH.

12. ABTRETBARKEIT VON ANSPRÜCHEN
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

13. DATENSCHUTZ
Der Auftraggeber ermächtigt die ZIB Service GmbH und ist damit einverstanden, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Auftraggeber im Sinne des Bundesdatenschutzes (§26 BDSG) zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.

14. SCHLUSSBESTIMMUNG
Erfüllungsort für Verkäufe, Lieferungen und Leistungen aller Art, Organisationsausarbeitungen, Programmierungen usw. ist Wildau. Die Parteien vereinbaren als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch für Wechsel- und Schecklagen, Königs Wusterhausen.
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche wirksamen Regelungen eretzt, die den angetrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst weitgehend erreichen.
Es gilt auschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.